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Oberste Richter Kaliforniens urteilen für die Homo-Ehe

Die Befürworter der Homo-Ehe in Kalifornien errangen (wieder) einen bedeutenden Sieg gegen die Gegner: Das Prop.8 Referendum, das die Homo-Ehe im US-Bundesstaat verbot, war verfassungswidrig. So urteilte nach dem Bezirksgericht (im April 2010) nun auch das Oberste Gericht Kalifoniens.

Im April 2010 errangen die Befürworter der Homo-Ehe einen Sieg gegen die Gegner: Die Volksabstimmung gegen die Homo-Ehe (Prop.8) hatte keine rationale Grundlage, sondern verletzte die in der Verfassung garantierten Schutzrechte der Homosexuellen, urteilte das Bezirksgericht in San Francisco im Fall 'Kristin M. Perry u.a. gegen Arnold Schwarzenegger u.a'. "Der Prop.8 fehle nicht nur jede vernünftige Grundlage, um homosexuelle Paare von der Ehe auszuschließen, sondern sie verletze eindeutig auch den in der kalifornischen Verfassung verankerten Schutz einer Gleichbehandlung aller Personen", heißt es in dem Urteil. Selbst 'Verlierer' Schwarzenegger zeigte sich damals mit dem Urteil 'zufrieden'. Nur nicht die eingefleischten Gegner der Homo-Ehe: Sie kündigten an, das Urteil beeinspruchen zu wollen und wenn notwendig bis zum Obersten Gericht der Vereinigten Staaten zu gehen (wir berichteten hier).

Was folgte war eine Posse um die Homo-Ehe: Laut Bezirksgericht wäre diese ab sofort wieder erlaubt (wir berichteten hier), wogegen die Gegner abermals Einspruch erhoben und diesbezüglich auch Recht behielten. Vier Tage später urteilte dann ein Berufungsgericht, dass die Homo-Ehe trotz positiven Ersturteil 'zumindest bis im Dezember' doch verboten bleibe (wir berichteten hier). Im März letzten Jahres urteilte dann ein dreiköpfiges Richtergremium des kalifornischen Berufungsgerichtes über einen gemeinsamen Antrag zweier gleichgeschlechtlicher Paare, einer LGBT-Organisation und der Stadt San Francisco, die Homo-Ehe zumindest vorübergehend wieder zu erlauben. Das Verbot gelte zumindest solang weiter, als noch keine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtes des Bundesstaates oder sogar vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington erfolgt sei (wir berichteten hier).

Der erste Schritt ist nun erfolgreich erledigt: Das Oberste Gericht des Bundesstaates Kalifornien entschied tatsächlich - so wie das Erstgericht im August 2010 -  für die Befürworter der Homo-Ehe: Das durch ein Referendum (Prop.8) im Jahr 2008 erwirkte Verbot der Homo-Ehe sei verfassungswidrig. Die Prop.8 habe in den Augen der Richter keinen anderen Zweck, als 'den Status und die Menschenwürde Schwuler und Lesben herabzusetzen', was eben durch die Verfassung des Bundesstaates wie auch der der Vereinigten Staaten ausdrücklich verboten sei.

Trotz Jubel über das neuerliche Urteil für die Homo-Ehe bleibt den Befürwortern wohl noch etwas Zeit, bis sie ihre Hochzeit planen können: Die Gegner der Ehe unter gleichgeschlechtlichen Paaren haben nämlich bereits im März letzten Jahres angekündigt, 'wenn nötig bis zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten' gehen zu wollen.

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