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Priester soll den Sohn seiner Haushälterin missbraucht haben

Ein 56-jähriger katholischer Priester soll sich über Jahre an dem anfangs erst fünfjährigen Knaben seiner Haushälterin sexuell vergangen haben. Im März letzten Jahres meldete er den Missbrauch und wird seitdem vom Deutschen Orden in einem bayrischen Kloster versteckt. Nun droht ihm der Prozess.

Ein 56-jähriger Priester, bis zum Jahr 2009 Angestellter der katholischen Kirche im Landkreis Main-Spessart und danach beim Bistum Fulda beschäftigt, soll zwischen 1993 und 1998 in insgesamt 14 Fällen ein Kind sexuell missbraucht haben. Bei dem Kind soll es sich um den Sohn der Pfarrhaushälterin gehandelt haben, der im Jahr 1993 erst fünf Jahre alt war.

Der Beschuldigte hatte sich im März letzten Jahres selbst an den Missbrauchsbeauftragten des Deutschen Ordens in Mainz gewandt, der daraufhin die Staatsanwaltschaft einschaltete. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nun Anklage gegen den Geistlichen erhoben. Ob es tatsächlich zum Prozess kommt, muss nun das Landgericht Würzburg entscheiden. Der Priester hat sich zwischenzeitlich offiziell in ein bayrisches Kloster zurückgezogen, dürfte in Wahrheit jedoch von der katholischen Kirche vor den deutschen Behörden versteckt werden, wie aus den Akten des Arbeitsgerichtes Marburg hervorgeht.

Nachdem nämlich der Pfarrer die Missbrauchsfälle dem Deutschen Orden gestanden hatte, sei er nach Angaben seiner Haushälterin und Mutter des missbrauchten - zwischenzeitlich 23-jährigen - Jungen verschwunden. Weder eine ordnungsgemäße Kündigung noch weitere Gehaltszahlungen will die 59-jährige Frau daraufhin erhalten haben. Sowohl der Deutsche Orden als auch das Bistum Fulda lehnten eine Gehaltsfortzahlung mit dem Hinweis ab, dass die Frau eine Beschäftigte des Priesters und nicht des Ordens oder des Bistums gewesen wäre. Die Haushälterin klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht Marburg. Jedoch selbst diesem gegenüber habe der Deutsche Orden 'trotz mehrmaliger Anfrage des Gerichts den Aufenthaltsort des Priesters nicht bekannt gegeben', wodurch dieser auch nicht zum Prozess geladen werden konnte. Erst aus einem im Prozessverlauf vorgelegten ärztlichen Attest, das dem Priester Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, habe der Arbeitsgerichtsdirektor die Adresse des Geistlichen entnehmen können. "Es ist dem Fortgang des Verfahrens nicht dienlich, wenn der Deutsche Orden den Beklagten versteckt", meinte der Amtsgerichtsdirektor damals auch beim Prozess.

In einem Vergleich verpflichtete sich der Deutsche Orden und das Bistum Fulda dann doch, ihr Gehalt bis Ende letzten Jahres doch zu zahlen. Der Pfarrer selbst wäre nämlich nicht nur verhandlungsunfähig, sondern zudem auch durch ein abgelegtes Armutsgelübde mittellos.

Bild: Stammsitz des Deutschen Ordens in Wien

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